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Kosten
Ich bin Krankenkassen anerkannt und habe die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Zug und den Kanton Zürich.
Ich begleite Sie im Kanton Zürich und Kanton Zug.
ZSR- Nummer: L072409
Die kosten werden von den Krankenkassen übernommen und Ihre Wohngemeinde beteiligt sich an den von den Krankenkassen nicht gedeckten Kosten.
Ihre Beteiligung im Kanton Zug beträgt
Für die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Welche ich für Sie, bei Bedarf, beim Arzt organisieren kann.
Die Patientenbeteiligung im Kanton Zug beträgt 20%.
Komplementärmedizinische Behandlungen werden separat und nicht Krankenkassen anerkannt abgerechnet.
Gerne berate ich Sie auch persönlich.

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